Begutachtung

Die Begutachtung soll dem Familiengericht eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe in Fragen der Regelung der elterlichen Sorge geben. Der Grad der Gültigkeit entsprechender wissenschaftlicher Aussagen (Validität) hängt dabei von der Qualität der zugrunde liegenden wissenschaftlichen Theorien, der Beachtung der Regeln der Logik, der Angemessenheit der Operatonalisierung der gerichtlichen Fragestellungen und von den zentralen Merkmalen der Objektivität und Zuverlässigkeit (Reliabilität) der empirischen Vorgehensweisen ab. Die Aussagen müssen kommunizierbar sein, daher ist die Transparenz des Vorgehens in allen Schritten und die Prüfbarkeit des Vorgehens zu garantieren. Da im systemischen Sinne jede Diagnostik auch eine Intervention ist, kann neben den beschriebenen entscheidungsorientierten Ansatz auch ein lösungsorientierter Ansatz, der die Übernahme gemeinsamer elterlicher Verantwortung zum Ziel hat, eine Auftragserfüllung darstellen, in den Fällen, wo sich im Rahmen der Begutachtung entsprechende Ansätze ergeben.

Grundlagen für eine Begutachtung sind:
 

  • Klärung der gerichtlichen Fragestellung
  • Aktenstudium
  • Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen (Hypothesenbildung)
  • Entwicklung eines individuellen Untersuchungsplan
  • Durchführung der entsprechenden Untersuchungen / Explorationen
  • Ggf. Prüfung der Möglichkeit eines lösungsorientierten Vorgehen
  • Befunderhebung / schriftliches Gutachten

In Fällen, bei denen die Einschränkung / der Entzug der elterlichen Sorge Gegenstand der Fragestellung ist, ist darüber hinaus eine fundierte Beschreibung und Einschätzung von Gefährdungssituationen von Kindern / Jugendlichen Standard, die mit den Ressourcen der Familie und, je nach Entwicklung des betroffenen Kindes / Jugendlichen, des übrigen Bezugsrahmens abgewogen werden. Dabei sind in besonderer Weise, die Möglichkeiten der öffentlichen Hilfen zu berücksichtigen.

 

Sofern gewünscht, werden entsprechende Hilfen im Sinne des § 1666a BGB bis zur Umsetzungsmöglichkeit konsensual mit den Beteiligten (i.d.R. Familie und öffentlichen Träger der Jugendhilfe) vereinbart. Hierdurch ist auch in diesem Bereich der Ansatz einer lösungsorientierten Begutachtung möglich.

Zur Zeit sind im Bereich Begutachtung Leistungsbeschreibungen für Gutachten in Verfahren zur Regelung des Rechtes der elterlichen Sorge und des persönlichen Umganges und in Verfahren Verfahren auf Entzug bzw. Einschränkung der elterlichen Sorge vorhanden.

Hier können Sie sich folgende Beschreibungen als pdf-Datei laden:

  • Elterliche Sorge / Umgang
  • Einschränkung / Entzug elterliche Sorge
     

Weitere Informationen können Sie im Bereich Kontakt anfordern.