Mediation im Bergischen Land

Was bedeutet Mediation?
Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung.

Wörtlich übersetzt bedeutet „Mediation" Vermittlung. Die Mediation dient der selbstbestimmten und einvernehmlichen Regelung von Konflikten zwischen Personen, Gruppen und/oder Institutionen mithilfe von unparteiischen Vermittlern (Mediatoren).

Aufgabe des Mediators ist es also nicht einen Schiedsspruch oder ein Urteil zu sprechen, sondern den Streitenden zu helfen, eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden. Grundlage dieses Prozesses sind die persönlichen Anliegen, Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten.

In gemeinsamen Gesprächen erhalten die Konfliktparteien Gelegenheit, ihre Bedürfnisse, Interessen, aber auch ihre Gefühle zu äußern. Der Mediator hört sich die Anliegen aller Beteiligten an und hilft bei Klärung der eigentlichen Interessen.

Es werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und entwickelt, die von den Parteien als fair und gerecht betrachtet werden. Ziel ist eine schriftliche Vereinbarung, die alle Konfliktparteien unterzeichen. Die Vereinbarung sollte durch Beratungsanwältinnen und -Anwälte überprüft werden.

Grundregeln der Mediation

Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein stets freiwilliges Verfahren und kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden.

Vertraulichkeit
Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, der Mediator/die Mediatorin ist dritten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es wird vereinbart, dass er/sie nicht als Zeugin in einem gerichtlichen Verfahren benannt wird (Zeugnisverweigerungsrecht)
Möglichst keine anwaltlichen Schriftsätze während des Mediationsprozesses.

Allparteilichkeit
Der Mediator hat eine neutrale Haltung allen Beteiligten gegenüber. Eine Vertretung einer oder beider Parteien vor Gericht ist ausgeschlossen.

Eigenverantwortlichkeit der Mediationsparteien

  • Einstehen für die eigenen Interessen.
  • Bereitschaft, notwendige Informationen einzuholen und
    Experten einzuschalten.
  • Verantwortlichkeit für Vereinbarungen und ihre Realisierung.

Bereitschaft zur Fairness

  • Bereitschaft, eine einvernehmliche und fair Vereinbarung zu erarbeiten.
  • Bereitschaft, dem anderen zuzuhören.
  • Bereitschaft, auch die Interessen und Bedürfnisse der anderen Beteiligten zu berücksichtigen.
  • Bereitschaft, im besten Interesse der Kinder zu handeln.

Offenlegung der Tatsachen

  • Wechselseitige Information über Einkommen- und Vermögensverhältnisse.
  • Einbringung aller notwendigen Unterlagen und Daten
     

Familienmediation
Nach Trennung und Scheidung oftmals schon während des Trennungsprozesses sind eine Vielzahl von unterschiedlichsten Angelegenheiten zwischen den Beteiligten zu regeln:

Im Interesse des Kindeswohls muss ein regelmäßiger Umgang der Kinder mit beiden Eltern gewährleistet werden.

Kontakte der Kinder zu neuen Partnern oder zu anderen Familienangehörigen sind zu regeln. Fragen in Zusammenhang mit Erziehung, Schule, Ausbildung, Gesundheit und Krankheit; Freizeit, Sport, Anschaffungen oder der Zukunftssicherung der Kinder sind zu erörtern.

 

Regelungen zur elterlichen Sorge sind zu treffen. Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts und der Aufteilung des Hausrates sind zu klären.
Gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Verbindlichkeiten müssen auseinandergesetzt werden. Betriebsvermögen ist vorhanden und muss gegebenenfalls verteilt werden.

Die Mediation als ein Verfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Konfliktparteien eröffnet zum einen die Möglichkeit, eine faire und gerechte Lösung zu erarbeiten und hilft zudem, die nicht unerheblichen Kosten eines streitigen Gerichtsverfahrens zu reduzieren.

Konflikte werden im Rahmen einer Mediation nicht geschürt, sondern konstruktive Lösungen erarbeitet. Alle Beteiligten sollen gewinnen. Die ohnehin schon einschneidenden Probleme, denen sich Eltern, Kinder und Familienangehörigen bei einer Trennung gegenüberstehen sollen selbstbestimmt und einvernehmlich gelöst werden und auch für zukünftige Probleme eine solide Basis bilden.

Dies betrifft den Umgang aller Beteiligten miteinander, aber auch die Vermögensauseinandersetzung.

Eine Familienmediation hilft einen Konsens zu finden und schafft Akzeptanz.

Weitere Einsatzbereiche
Mediation kann auch in vielen anderen Bereich eingesetzt werden. Besondere Kompetenzen meiner Praxis liegen in den Bereichen:

  • Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Konflikte zwischen öffentlichen und freien Trägern der
    Jugend- und Sozialhilfe
  • Konflikte im Kontext Pflegefamilien und Ursprungsfamilien

Weitere Informationsmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.
Die Erstberatung ist kostenlos.